Die Wahrheit über Aserbaidschan

Die Wahrheit über Aserbaidschan

Neue Aspekte des Prinzips der territorialen Unversehrtheit in der neuen Zeit Territoriale Ursachen zwischenstaatlicher Konflikte

Internationale Beziehungen sind erstens aufgrund der Kämpfe um neue Gebiete entstanden. Bereits Anfang des 19.Jahrhunderts waren Bodenressourcen auf Erden aufgeteilt. Bestrebungen, um die Welt wieder aufzuteilen, führten zum Zweiten Weltkrieg. Selbst infolge dieses Krieges gestaltete sich eine Meinung, dass es nicht hinnehmbar ist, die Grenzen gewalttätig wieder zu bestimmen. Das bietet auch an sich keine Garantie, dass es nie wieder neue Konflikte entstehen würden. Die Lehre des internationalen Rechts und auch die Theorie der internationalen Beziehungen stellen fest, dass die territoriale Unversehrtheit der Staaten immer zu achten ist. Es wird hiermit angenommen, dass alle Lebewesen und darunter auch der Mensch ein Recht auf den Schutz der Gebiete haben, in denen sie ihr Leben führen.                 

   

Chaqan Mammadov

Die Charta der Vereinten Nationen verbietet also ausdrücklich militärische Maßnahmen gegen die territoriale oder politische Unversehrtheit eines Staates. Die Charta der Vereinten Nationen verbietet übrigens die Anwendung von Gewalt zur Lösung internationaler Streitigkeiten, trotzdem gibt es viele Länder, die immer versuchen, die Konflikte unter Anwendung von Gewalt zu ihren Gunsten zu lösen.

In polyethnischen Ländern wurde bisher kein richtiges Modell zur Lösung nationaler Probleme entwickelt. Internationale Vorschriften bestimmen nur eine allgemeine Richtung. Nur jene polyethnischen Länder, in denen alle ethnischen Gruppen eine geschützte Stellung haben, können ihre Lebensstandards erhöhen und sichern. Jedes Land, in dem ethnische, religiöse und nationale Minderheiten leben, ist das gemeinsame Haus jener Minderheiten. Es ist selbstverständlich unmöglich, das Problem zu bewältigen, indem jede ethnische Gruppe versucht, sich einen mono-ethnischen Staat zu gründen. In den demokratischen westlichen Ländern werden nationale Probleme gelöst, indem allen Angehörigen nationaler Minderheiten der Schutz der Rechte gesichert wird. In der Regel wird bei der Aufteilung der Minderheiten auf die Gebiete nicht auf die Verwaltungsgliederungen geachtet. Deswegen verursachen die Probleme um «historische Grenzen» ethnischer Minderheiten immer neue Konflikte.

Überlegenheit der Menschenrechte ist Ausgangspunkt des neuen Weltsicherheitssystems, das sich nach dem Kalten Krieg und dem Zusammenbruch des zweipoligen Systems in der Welt formulierte. Am 18-19.November 1999 wurde in Istanbul die europäische Sicherheitscharta auf dem OSZE-Gipfel unterzeichnet. Die Charta enthält wichtige Vorschriften zum Schutz der Rechte aller Minderheiten. In der Charta hieß: «Einschließlich der Angehörigen von Minderheiten müssen die Rechte aller Menschen gesichert werden. Das Ziel ist selbstverständlich der Schutz der Rechte nationaler Minderheiten. Dieses Ziel trägt daneben auch zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Länder bei. Um den Schutz von Zivilisten bei Konflikten zu sichern, wollen wir darüber hinaus neue Mittel zur Verbesserung der Anwendung der bestehenden Vorschriften entwickeln».  

Das Vorhandensein einer Regierung, die Rechte aller Bürger, ungeachtet ihrer Rasse, Religion und Nationalität vertritt, gewährleistet jenem Staat territoriale Unversehrtheit. Diese Voraussetzung erleichtert an sich die Realisierung des Selbststimmungsrechtes. Wenn ein Staat seinen Bürgern ohne jede Diskriminierung alle Rechte auf Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben einräumt, gilt jeder Verstoß gegen die territoriale Unversehrtheit und Abhängigkeit jenes Staates als ein Verbrechen.

Im Jahr 1993 fand in Wien die Weltmenschenrechtskonferenz statt. Diskutiert wurden bei der Konferenz die Wichtigkeit des Selbstbestimmungsrechtes und so wie die Bedeutung einiger Maßnahmen, die zur Lösung ethnischer und nationaler Probleme beitragen können. Ein weit verbreitetes Beispiel dafür sind die national-kulturellen Autonomien. Solche Autonomien ermöglichen den Völkern, ihre ethnischen Identitäten, Kultur, Religion und Sprache zu erhalten.

Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 18.Dezember 1992 eine Erklärung zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten. In der Erklärung heißt es: «Keine Bestimmung dieser Erklärung kann zur Rechtfertigung irgendwelcher Aktionen benutzt werden, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen widersprechen. Gleichberechtigung, territoriale Unversehrtheit und politische Freiheiten müssen immer geachtet werden». Am 18.April 1995 unterzeichneten die EU-Mitgliedstaaten eine Rahmenkonvention zum Schutz der Rechte aller nationalen Minderheiten. Jene Konvention enthält auch ähnliche Bestimmungen.

Gleichberechtigungskonzept enthält folgende Richtlinien:

1)  Alle Länder sind gleichberechtigt.

2)  Jedes Land kann sein Souveränitätsrecht in Anspruch nehmen.

3)  Jedes Land muss auf den Status anderer Länder als rechtliches Subjekt achten

4)  Territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit anderer Länder sind unantastbar

5)  Jedes Land hat seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und mit anderen Ländern gut auszukommen.    

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